Rechtsprechung
EuGH, 11.07.1996 - C-427/93, C-429/93, C 436/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova
EG-Vertrag, Artikel 36; Richtlinie 89/104 des Rates, Artikel 7
1. Rechtsangleichung; Marken; Richtlinie 89/104; Erzeugnis, das vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist; Einfuhr in einen anderen Mitgliedstaat nach Umpacken und Wiederanbringen der Marke; Widerspruch des ... - EU-Kommission
Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova
- Wolters Kluwer
Zulässige Einfuhrverbote- und beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten; Gewährung der Erschöpfung des Rechts aus der Marke; Zulässigkeit des Inverkehrbringen von einer Marke, die zunächst entfernt und ein Dritter die innere Verpackung der Ware mit Etiketten versieht, ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104 - Erzeugnis, das vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist - Einfuhr in einen anderen Mitgliedstaat nach Umpacken und Wiederanbringen der Marke - Widerspruch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EGV Art. 36 Richtlinie 89/104/EWG
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EGV Art. 36 Richtlinie 89/104/EWG
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Richtlinie 89/104/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken - Artikel 36 EG-Vertrag - Umpacken von Markenwaren.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-427/93
- EuGH, 11.07.1996 - C-427/93, C-429/93, C 436/93
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1627
- GRUR Int. 1996, 1144
Wird zitiert von ... (190) Neu Zitiert selbst (15)
- EuGH, 23.05.1978 - 102/77
Hoffman-La Roche / Centrafarm
Auszug aus EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
34 Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 36 EG-Vertrag ergibt, ist das ausschließliche Recht eines Markeninhabers zum Anbringen der Marke auf einer Ware unter bestimmten Umständen als erschöpft anzusehen, damit ein Importeur Waren, die vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden sind, unter dieser Marke vertreiben kann (in diesem Sinn Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, American Home Products, Slg. 1978, 1823, sowie die Urteile vom heutigen Tag in den Rechtssachen C-71/94, C-72/94 und C-73/94, Eurim-Pharm, und C-232/94, MPA Pharma).44 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, besteht folglich der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, daß der Inhaber durch das ausschließliche Recht, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Waren veräussern (vgl. insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7…, Urteil vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81, Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnr. 7, HAG II, a. a. O., Randnr. 14, …und Urteil IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, a. a. O. Randnr. 33).
Diese Herkunftsgarantie schließt ein, daß der Verbraucher oder Endabnehmer sicher sein darf, daß an einer ihm angebotenen mit der Marke versehenen Ware nicht auf einer früheren Vermarktungsstufe durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers ein Eingriff vorgenommen worden ist, der den Originalzustand der Ware beeinträchtigt hat (Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7, und Pfizer, a. a. O., Randnr. 8).
48 Daraus folgt, daß das dem Markeninhaber eingeräumte Recht, sich jeder Benutzung der Marke zu widersetzen, die die so verstandene Herkunftsgarantie verfälschen könnte, zum spezifischen Gegenstand des Markenrechts gehört, zu dessen Schutz Ausnahmen vom fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs gerechtfertigt sein können (Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7, und Pfizer, a. a. O., Randnr. 9).
49 Im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß Artikel 36 EWG-Vertrag in Anwendung dieser Grundsätze dahin auszulegen ist, daß sich ein Markeninhaber auf die Marke berufen kann, um einen Importeur am Vertrieb einer Ware zu hindern, die von ihm oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist, wenn dieser Importeur die Ware in eine neue Verpackung umgepackt hat, auf der die Marke wieder angebracht worden ist; dies gilt nicht, wenn folgende Voraussetzungen erfuellt sind:.
50 Nach dieser Rechtsprechung ist Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie also dahin auszulegen, daß sich ein Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen kann, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat, es sei denn, die vier im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) genannten Voraussetzungen sind erfuellt.
69 Im Interesse des Markeninhabers und zu seinem Schutz vor Mißbrauch ist dem Importeur diese Befugnis daher, wie der Gerichtshof im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) festgestellt hat, nur insoweit zuzuerkennen, als er bestimmte sonstige Erfordernisse beachtet.
71 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, muß diese Angabe auf der äusseren Verpackung der umgepackten Ware deutlich angebracht sein (Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 12, und Pfizer, a. a. O., Randnr. 11).
78 Schließlich muß der Markeninhaber, wie der Gerichtshof im Urteil Hoffmann-La Roche (…a. a. O.) festgestellt hat, vom Feilhalten der umgepackten Ware vorab unterrichtet werden.
- EuGH, 11.07.1996 - C-436/93
Auszug aus EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
- Bristol-Myers Squibb gegen Paranova A/S (C-427/93) und C. H. Boehringer Sohn, Boehringer Ingelheim KG und Boehringer Ingelheim A/S gegen Paranova A/S (C-429/93) und Bayer Aktiengesellschaft und Bayer Danmark A/S gegen Paranova A/S (C-436/93).- Verbundene Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93.
1 Das Sö- og Handelsret, Kopenhagen (C-427/93 und C-429/93), und das Höjesteret (C-436/93) haben mit Beschlüssen vom 22. Oktober (C-427/93), vom 21. Oktober (C-429/93) und vom 1. November 1993 (C-436/93), beim Gerichtshof eingegangen am 25. Oktober, am 26. Oktober und am 4. November 1993, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag mehrere Fragen nach der Auslegung von Artikel 7 der Ersten Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (89/104/EWG;… ABl. 1989, L 40, S. 1; nachstehend: Richtlinie) und von Artikel 36 EG-Vertrag zur Vorabentscheidung vorgelegt.
24 Mit der ersten Frage in der Rechtssache C-436/93 möchte das Höjesteret im wesentlichen wissen, ob die Berufung eines Markeninhabers auf die Marke zu dem Zweck, einen Importeur am Vertrieb einer Ware, die vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist, zu hindern, wenn dieser Importeur die Ware umgepackt und die Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers wieder darauf angebracht hat, auf der Grundlage des nationalen Markenrechts nur in Verbindung mit Artikel 7 der Richtlinie zu beurteilen ist oder ob bei dieser Beurteilung überdies Artikel 36 EG-Vertrag heranzuziehen ist.
28 Somit ist auf die erste Frage in der Rechtssache C-436/93 zu antworten, daß die Berufung eines Markeninhabers auf die Marke zu dem Zweck, einen Importeur am Vertrieb einer Ware, die vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist, zu hindern, wenn dieser Importeur die Ware umgepackt und die Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers wieder darauf angebracht hat, auf der Grundlage des nationalen Markenrechts in Verbindung mit dem im Lichte von Artikel 36 EG-Vertrag ausgelegten Artikel 7 der Richtlinie zu beurteilen ist.
38 Mit der zweiten Frage in den Rechtssachen C-427/93 und C-429/93, der dritten und der vierten Frage in der Rechtssache C-427/93 und der zweiten bis fünften Frage in der Rechtssache C-436/93 möchten die vorlegenden Gerichte im wesentlichen wissen, unter welchen Voraussetzungen sich ein Markeninhaber gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen kann, das vom Importeur umgepackt und auf dem die Marke dieses Markeninhabers wieder angebracht worden ist.
79 Nach alledem ist auf die zweite Frage in den Rechtssachen C-427/93 und C-429/93, auf die dritte und die vierte Frage in der Rechtssache C-427/93 und auf die zweite bis fünfte Frage in der Rechtssache C-436/93 zu antworten, daß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie dahin auszulegen ist, daß sich ein Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen kann, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat.
auf die ihm vom Sö- og Handelsret, Kopenhagen, mit Beschlüssen vom 22. Oktober (C-427/93) und vom 21. Oktober 1993 (C-429/93) und vom Höjesteret mit Beschluß vom 1. November 1993 (C-436/93) vorgelegten Fragen für Recht erkannt:.
- EuGH, 31.10.1974 - 16/74
Centrafarm BV u.a. / Winthorp BV
Auszug aus EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
Sie greift damit die Rechtsprechung des Gerichtshofes auf, nach der sich der Inhaber einer Marke, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, nicht unter Berufung auf diese Vorschriften der Einfuhr oder dem Vertrieb einer Ware widersetzen kann, die in einem anderen Mitgliedstaat von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. insbesondere Urteile vom 31. Oktober 1974 in der Rechtssache 16/74, Centrafarm/Winthrop, Slg. 1974, 1183, Randnrn.45 Daraus folgt, wie oben bereits erwähnt, insbesondere, daß sich der Inhaber einer Marke, die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschützt ist, auf diese Vorschriften nicht berufen kann, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb einer Ware zu widersetzen, die von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. insbesondere Urteile Centrafarm/Winthrop, a. a. O., Randnrn. 7 bis 11, HAG II, a. a. O., Randnr. 12, und IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, a. a. O. Randnrn. 33 f.).
Jedoch sind Verfälschungen, die durch eine unterschiedliche Preisregelung in einem Mitgliedstaat verursacht werden, durch Maßnahmen der Gemeinschaftsbehörden auszuschalten und nicht dadurch, daß ein Mitgliedstaat Maßnahmen trifft, die mit den Bestimmungen über den freien Warenverkehr unvereinbar sind (vgl. insbesondere Urteil Centrafarm/Winthrop, a. a. O., Randnrn. 16 f.).
- EuGH, 11.07.1996 - C-71/94
Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.
Auszug aus EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
34 Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 36 EG-Vertrag ergibt, ist das ausschließliche Recht eines Markeninhabers zum Anbringen der Marke auf einer Ware unter bestimmten Umständen als erschöpft anzusehen, damit ein Importeur Waren, die vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden sind, unter dieser Marke vertreiben kann (in diesem Sinn Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, American Home Products, Slg. 1978, 1823, sowie die Urteile vom heutigen Tag in den Rechtssachen C-71/94, C-72/94 und C-73/94, Eurim-Pharm, und C-232/94, MPA Pharma).51 Diese Rechtsprechung ist jedoch im Hinblick auf die Argumente zu präzisieren, die in den vorliegenden Rechtssachen sowie in den Rechtssachen C-71/94, C-72/94 und C-73/94 (Eurim-Pharm Arzneimittel) und C-232/94 (MPA Pharma), in denen der Gerichtshof seine Urteile ebenfalls heute verkündet, vorgetragen worden sind.
- EuGH, 22.06.1994 - C-9/93
IHT Internationale Heiztechnik / Ideal-Standard
Auszug aus EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
7 bis 11, vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, nachstehend: Urteil HAG II, und vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-9/93, IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, Slg. 1994, I-2789, Randnrn.44 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, besteht folglich der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, daß der Inhaber durch das ausschließliche Recht, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Waren veräussern (…vgl. insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7…, Urteil vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81, Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnr. 7, HAG II, a. a. O., Randnr. 14, und Urteil IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, a. a. O. Randnr. 33).
- EuGH, 03.12.1981 - 1/81
Pfizer / Eurim-Pharm
Auszug aus EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
44 Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, besteht folglich der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, daß der Inhaber durch das ausschließliche Recht, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Waren veräussern (…vgl. insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche, a. a. O., Randnr. 7, Urteil vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81, Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnr. 7, HAG II, a. a. O., Randnr. 14, …und Urteil IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, a. a. O. Randnr. 33).74 Ebenso kann, wie sich aus dem Urteil Pfizer (…a. a. O., Randnr. 11) ergibt, verlangt werden, daß auf der äusseren Verpackung klar angegeben wird, von wem die Ware hergestellt worden ist, denn der Hersteller kann ein Interesse daran haben, daß der Verbraucher oder Endabnehmer nicht zu der Annahme veranlasst wird, der Importeur sei Inhaber der Marke und die Ware sei unter seiner Kontrolle hergestellt worden.
- EuGH, 17.10.1990 - C-10/89
CNL-SUCAL / HAG
Auszug aus EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
7 bis 11, vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG GF, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, nachstehend: Urteil HAG II, und vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-9/93, IHT Internationale Heiztechnik und Danziger, Slg. 1994, I-2789, Randnrn. - EuGH, 09.08.1994 - C-51/93
Meyhui / Schott Zwiesel Glaswerke
Auszug aus EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich nämlich, daß das Verbot von mengenmässigen Beschränkungen und von Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane gilt (vgl. zuletzt Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 11). - EuGH, 10.10.1978 - 3/78
Centrafarm
Auszug aus EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
34 Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 36 EG-Vertrag ergibt, ist das ausschließliche Recht eines Markeninhabers zum Anbringen der Marke auf einer Ware unter bestimmten Umständen als erschöpft anzusehen, damit ein Importeur Waren, die vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden sind, unter dieser Marke vertreiben kann (in diesem Sinn Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, und vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 3/78, American Home Products, Slg. 1978, 1823, sowie die Urteile vom heutigen Tag in den Rechtssachen C-71/94, C-72/94 und C-73/94, Eurim-Pharm, und C-232/94, MPA Pharma). - EuGH, 02.02.1994 - C-315/92
Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder
Auszug aus EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
27 Die Richtlinie ist jedoch wie das gesamte abgeleitete Recht im Lichte der Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr, insbesondere des Artikels 36, auszulegen (in diesem Sinn Urteile vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 26, und vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, Randnr. 12). - EuGH, 30.11.1983 - 227/82
Van Bennekom
- EuGH, 12.10.1993 - C-37/92
Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage
- EuGH, 05.10.1994 - C-323/93
Centre d'insémination de la Crespelle / Coopérative de la Mayenne
- EuGH, 05.10.1977 - 5/77
Tedeschi / Denkavit
- EuGH, 09.06.1992 - C-47/90
Delhaize Frères / Promalvin u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-197/21
Soda-Club (CO2) und SodaStream International
Nachdem das Gericht festgestellt hatte, dass die Voraussetzungen aus dem Urteil Bristol-Myers Squibb u.SodaStream macht geltend, MySoda habe dadurch, dass sie das mit der Marke von SodaStream versehene und die Herkunft der CO2-Flasche anzeigende Etikett entfernt und ein neues Etikett angebracht habe, eine Neuetikettierung der Ware vorgenommen, die bereits eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke darstelle und den im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
MySoda ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen aus dem Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Nach ständiger Rechtsprechung könne der Markeninhaber den Vertrieb von umgepackten Waren untersagen, wenn der Händler nicht nachweise, dass das Vorgehen die im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Ferner ergebe sich aus dem Urteil Viking Gas, in dem jedoch nicht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs über das Umpacken oder die im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Das vorlegende Gericht stellt zum einen fest, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs gehe nicht eindeutig hervor, dass die Voraussetzung der Erforderlichkeit, wie sie im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Mit der ersten, zweiten und vierten Vorlagefrage, die meines Erachtens gemeinsam zu prüfen sind, ersucht das vorlegende Gericht den Gerichtshof um Aufschluss darüber, ob die im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Der Inhaber der Marke kann sich dem weiteren Vertrieb eines umgepackten Arzneimittels schon dann widersetzen, wenn nur eine der im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Sodann ist festzustellen, ob die Lehren aus dem Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Zur Frage des Zusammenhangs zwischen den im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Ich tendiere daher übereinstimmend mit der Kommission zu der Auffassung, dass die Beschränkung der Praxis auf einen einzigen Mitgliedstaat für die Feststellung, ob die im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil Viking Gas nicht auf das Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Was die Frage betrifft, ob die im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Daher teile ich nicht die von der Kommission vorgeschlagene Lesart der Rn. 27 und 28 des Urteils Junek Europ-Vertrieb(40), da diesen Randnummern nicht zu entnehmen ist, dass der Gerichtshof die Anwendung der im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Nach alledem scheint nichts dagegen zu sprechen, die Voraussetzung der Erforderlichkeit, wie sie im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Aus der Voraussetzung der Erforderlichkeit, wie sie im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Wie in Nr. 36 dieser Schlussanträge dargelegt, würde nämlich, selbst wenn die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Praxis für erforderlich im Sinne der ersten der Voraussetzungen aus dem Urteil Bristol-Myers Squibb u.
Nach der dritten Voraussetzung aus dem Urteil Bristol-Myers Squibb u.
8 Urteil vom 11. Juli 1996 (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, im Folgenden: Urteil Bristol-Myers Squibb u.
a., EU:C:1996:282).
Vgl. zu Art. 7 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (…ABl. 1989, L 40, S. 1) Urteile Bristol-Myers Squibb u.
19 Vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u.
26 Vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u.
37 Vgl. z. B. Urteil Bristol-Myers Squibb u.
41 Vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u.
42 Vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u.
44 Vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u.
53 Vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u.
62 Ich behalte diese Formulierung bei, die meines Erachtens mehr oder weniger mit der Formulierung im Urteil Bristol-Myers Squibb u.
- EuGH, 26.04.2007 - C-348/04
Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht …
a) Trägt der Importeur die Beweislast dafür, dass die neue Verpackung jede der im Urteil vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a. (C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457), genannten Voraussetzungen erfüllt, oder trägt der Inhaber der Marke die Beweislast dafür, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, oder ändert sich die Beweislast je nach Voraussetzung und, wenn ja, wie?.b) Gilt die erste im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. genannte Voraussetzung in ihrer Auslegung durch die Urteile vom 12. Oktober 1999, Upjohn (C-379/97, Slg. 1999, I-6927), und vom 23. April 2002, Boehringer Ingelheim u. a., nämlich dass nachgewiesen werden muss, dass das Umpacken der Ware erforderlich ist, um den tatsächlichen Marktzugang nicht zu beeinträchtigen, nur für das Umpacken als solches (wie vom EFTA-Gerichtshof in der Rechtssache E-3/02, Paranova Inc., entschieden), oder gilt sie auch für die genaue Art und Weise des Umpackens durch den Parallelimporteur und, wenn ja, wie?.
c) Verstößt es nur dann gegen die im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. genannte vierte Voraussetzung, nämlich dass die Aufmachung der umgepackten Ware nicht so ist, dass dadurch der Ruf der Marke oder ihres Inhabers geschädigt werden kann, wenn die Verpackung schadhaft, von schlechter Qualität oder unordentlich ist, oder ist sie auf alles, was den Ruf der Marke schädigt, auszudehnen?.
a) Finden die im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. genannten fünf Voraussetzungen überhaupt Anwendung?.
b) Falls Frage 2 a bejaht wird, trägt dann der Importeur die Beweislast dafür, dass die überklebte Verpackung jede der im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. genannten Voraussetzungen erfüllt, oder trägt der Inhaber der Marke die Beweislast dafür, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, oder ändert sich die Beweislast je nach Voraussetzung?.
c) Falls Frage 2 a bejaht wird, gilt dann die im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. genannte erste Voraussetzung in ihrer Auslegung durch die Urteile Upjohn und Boehringer Ingelheim u. a., nämlich dass nachgewiesen werden muss, dass das Umpacken der Ware erforderlich ist, um den tatsächlichen Zugang zum Markt nicht zu beeinträchtigen, nur für das Überkleben als solches, oder gilt dies auch für die genaue Art und Weise des Überklebens durch den Parallelimporteur?.
d) Falls Frage 2 a bejaht wird, verstößt es nur dann gegen die im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. genannte vierte Voraussetzung, nämlich dass die Aufmachung der umgepackten Ware nicht so ist, dass dadurch der Ruf der Marke oder ihres Inhabers geschädigt werden kann, wenn die Verpackung schadhaft, von schlechter Qualität oder unordentlich ist, oder ist sie auf alles, was den Ruf der Marke schädigt, auszudehnen?.
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Markeninhaber demnach die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbundene Veränderung - die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft - verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind überdies gewahrt (Urteile Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 57, ebenso Boehringer Ingelheim u. a., Randnr. 34).
Zudem erleichtert dieses Erfordernis es dem Markeninhaber, sich vor den Aktivitäten von Fälschern zu schützen (Urteile Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 78, ebenso Boehringer Ingelheim u. a., Randnr. 61).
Der Gerichtshof hat demgemäß im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 79, entschieden:.
Daraus ergibt sich, dass die fünf im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. zur Auslegung von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 89/104 genannten Voraussetzungen dafür, dass sich der Inhaber der Marke dem weiteren Vertrieb eines vom Einführer umgepackten Arzneimittels nicht widersetzen kann, ebenfalls Anwendung finden, wenn das Umpacken darin besteht, ein Etikett auf die Originalverpackung aufzukleben.
So könnte die Aufmachung eines umgepackten Arzneimittels insbesondere in dem Fall unangemessen sein und folglich dem Ansehen der Marke schaden, in dem die Verpackung oder der Aufkleber zwar nicht schadhaft, von schlechter Qualität oder unordentlich, aber so beschaffen sind, dass sie den Wert der Marke beeinträchtigen, indem sie das mit einer solchen Ware verbundene Image der Zuverlässigkeit und Qualität sowie das Vertrauen, das sie bei den betroffenen Verkehrskreisen wecken kann, schädigen (vgl. in diesem Sinne Urteile Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 76, und vom 4. November 1997, Parfums Christian Dior, C-337/95, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 45).
- BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97
Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit
Daher könne der Markeninhaber den Wiederverkäufer, der gewöhnlich Artikel gleicher Art (nicht notwendig gleicher Qualität) wie die mit der Marke versehenen Waren vertreibt, nicht daran hindern, die Marke im Rahmen der für seine Branche üblichen, den Ruf der Marke nicht erheblich beeinträchtigenden Werbeformen zu benutzen, um der Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen (…EuGH, Urt. v. 4.11.1997 - Rs. C-337/95, Slg. 1997, I-6013 = GRUR Int. 1998, 140, 143 = WRP 1998, 150 Tz. 37 f. - Parfums Christian Dior/Evora; vgl. auch EuGH, Urt. v. 11.7.1996 - Rs. C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457 = GRUR Int. 1996, 1144, 1146 f. = WRP 1996, 880 Tz. 26 ff. - Bristol-Myers Squibb).
- EuGH, 23.04.2002 - C-143/00
Boehringer Ingelheim u.a.
Sodann hat der Gerichtshof im Anschluss an das Urteil Hoffmann-La Roche in mehreren Entscheidungen, insbesondere in den Urteilen vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93 (Bristol-Myers Squibb u. a., Slg. 1996, I-3457) und vom 12. Oktober 1999 in der Rechtssache C-379/97 (Upjohn, Slg. 1999, I-6927), näher erläutert, wann eine künstliche Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten vorliegen kann.Nach dem Erlass der Richtlinie, in deren Artikel 7 die Frage der Erschöpfung des Markenrechts für Waren, die in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht wurden, abschließend geregelt wird, hat der Gerichtshof entschieden, dass die nationalen Regelungen in diesem Bereich nach dieser Bestimmung zu beurteilen sind (vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 26).
Daher ist zur Klärung der Frage, ob sich ein Markeninhaber gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie dem Vertrieb von Waren widersetzen kann, die umgepackt wurden und auf denen die Marke wieder angebracht wurde, auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 36 EWG-Vertrag (später Artikel 36 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 30 EG) zurückzugreifen (vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnrn.
Das Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. sei insoweit nicht völlig eindeutig.
Nach ständiger Rechtsprechung kann der Markeninhaber somit die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbundene Veränderung - die ihrem Wesen nach die Gefahr einer Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft - verbieten, es sei denn, das Umpacken ist erforderlich, um die Vermarktung der parallel importierten Ware zu ermöglichen, und die berechtigten Interessen des Markeninhabers sind überdies gewahrt (in diesem Sinne auch Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 57).
Dabei reicht esaus, wenn das Hindernis für eine der vom Markeninhaber im Einfuhrmitgliedstaat verwendeten Packungen besteht (vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnrn.
In diesem Zusammenhang ist ferner festgestellt worden, dass sich der Markeninhaber dem Umpacken in eine neue Verpackung widersetzen kann, wenn es dem Parallelimporteur möglich ist, die Originalpackung für den Vertrieb im Einfuhrmitgliedstaat zu verwenden, indem er auf dieser Packung Etiketten anbringt (vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 55).
Zudem erleichtert dieses Erfordernis es dem Markeninhaber, sich vor den Aktivitäten von Fälschern zu schützen (vgl. Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 78).
- EuGH, 11.11.1997 - C-349/95
Loendersloot
Da mit diesen beiden Bestimmungen somit dasselbe Ergebnis angestrebt wird, sind sie gleich auszulegen (Urteile vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Bristol-Myers Squibb u. a., Slg. 1996, I-3457, Randnr. 40, in den Rechtssachen C-71/94, C-72/94 und C-73/94, Eurim-Pharm, Slg. 1996, I-3603, Randnr. 27, und in der Rechtssache C-232/94, MPA Pharma, Slg. 1996, I-3671, Randnr. 13).Der spezifische Gegenstand des Markenrechts besteht folglich insbesondere darin, daß der Inhaber das ausschließliche Recht hat, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, und so Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Waren veräußern (siehe insbesondere Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77, Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139, Randnr. 7, Hag II, Randnr. 14, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 44).
Daraus folgt insbesondere, daß sich der Inhaber einer Marke, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats geschützt ist, auf dieses Recht nicht berufen kann, um sich der Einfuhr oder dem Vertrieb einer Ware zu widersetzen, die von ihm selbst oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist (siehe insbesondere Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 45).
Das Markenrecht dient nämlich nicht dazu, den Markeninhabern die Möglichkeit zu geben, die nationalen Märkte abzuschotten und dadurch die Beibehaltung von Preisunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten zu begünstigen (siehe Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 46).
Diese Herkunftsgarantie schließt ein, daß der Verbraucher oder Endabnehmer sicher sein darf, daß an einer ihm angebotenen mit der Marke versehenen Ware nicht auf einer früheren Vermarktungsstufe durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers ein Eingriff vorgenommen worden ist, der den Originalzustand der Ware beeinträchtigt hat (siehe namentlich Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 7, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 47).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gehört somit das dem Markeninhaber eingeräumte Recht, sich jeder Benutzung der Marke zu widersetzen, die die so verstandene Herkunftsgarantie verfälschen könnte, zum spezifischen Gegenstand des Markenrechts, zu dessen Schutz Ausnahmen vom fundamentalen Grundsatz des freien Warenverkehrs gerechtfertigt sein können (Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 7, vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 1/81, Pfizer, Slg. 1981, 2913, Randnr. 9, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 48).
Im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten über das Umpacken von Arzneimitteln für Zwecke des Parallelhandels hat der Gerichtshof entschieden, daß sich ein Markeninhaber nach Artikel 36 EG-Vertrag dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels grundsätzlich widersetzen kann, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke darauf wiederangebracht hat (siehe insbesondere Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 8, und zu Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 89/104, Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 50).
21 und 22, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnrn.
Der Dritte, der das Erzeugnis neu etikettiert, muß darauf achten, daß der gute Ruf der Marke und damit ihres Inhabers nicht durch eine mangelhafte Aufmachung des neuetikettierten Erzeugnisses leidet (siehe insbesondere Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnrn.
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes rechtfertigen sich diese Voraussetzungen, die der Umpacker erfüllen muß, dadurch, daß der freie Warenverkehr dazu zwingt, dem Umpacker bestimmte Befugnisse einzuräumen, die normalerweise dem Markeninhaber selbst vorbehalten sind (siehe Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 68).
- EuGH, 12.10.1999 - C-379/97
Upjohn
7 bis 11, vom 17. Oktober 1990 in der Rechtssache C-10/89, HAG, Slg. 1990, I-3711, Randnr. 12, und vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Bristol-Myers Squibb u. a., Slg. 1996, I-3457, Randnr. 31).Der spezifische Gegenstand des Rechts an der Marke besteht insbesondere darin, daß der Inhaber durch das ausschließliche Recht, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen, Schutz vor Konkurrenten erlangt, die unter Mißbrauch der aufgrund der Marke erworbenen Stellung und Kreditwürdigkeit widerrechtlich mit der Marke versehene Ware veräußern (siehe Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 7, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 44).
Diese Herkunftsgarantie schließt ein, daß der Verbraucher oder Endabnehmer sicher sein darf, daß an einer ihm angebotenen mit der Marke versehenen Ware nicht auf einer früheren Vermarktungsstufe durch einen Dritten ohne Zustimmung des Markeninhabers ein Eingriff vorgenommen worden ist, der den Originalzustand der Ware beeinträchtigt hat (siehe Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 7, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 47).
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof Artikel 36 EG-Vertrag dahin ausgelegt, daß sich ein Markeninhaber auf die Marke berufen kann, um einen Importeur am Vertrieb einer Ware zu hindern, die von ihm oder mit seiner Zustimmung in einem anderen Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht worden ist, wenn dieser Importeurdie Ware in eine neue Verpackung umgepackt hat, auf der die Marke wieder angebracht worden ist (siehe Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 8, und Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 49).
Allerdings kann die Geltendmachung des Rechts an der Marke durch den Markeninhaber eine verschleierte Beschränkung im Sinne von Artikel 36 EG-Vertrag darstellen, wenn erwiesen ist, daß die Benutzung der Marke durch den Inhaber unter Berücksichtigung des von ihm angewandten Vermarktungssystems zur künstlichen Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten beitragen würde und daß, falls die Ware umgepackt wird, die Wahrung bestimmter schutzwürdiger Interessen des Markeninhabers sichergestellt ist, was insbesondere bedeutet, daß das Umpacken den Originalzustand der Ware nicht beeinträchtigen darf und daß die Aufmachung des umgepackten Erzeugnisses nicht dem guten Ruf der Marke schaden darf (siehe Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 10, Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 49, und vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 29).
Da mit diesen beiden Bestimmungen dasselbe Ergebnis angestrebt wird, sind sie gleich auszulegen (siehe Urteil Bristol-Myers Squibb u. a., Randnr. 40).
Der Begriff der künstlichen Abschottung der Märkte zwischen den Mitgliedstaaten, wie er vom Gerichtshof im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. definiert wurde, ist daher auch dann anzuwenden, wenn der Parallelimporteur die ursprüngliche Marke durch die vom Inhaber im Einfuhrmitgliedstaat verwendete ersetzt.
Ist der Begriff der künstlichen Abschottung der Märkte, wie er im Urteil Bristol-Myers Squibb u. a. definiert wurde, somit auch auf den Fall der Ersetzung einer Marke anzuwenden, so folgt daraus - entgegen dem Vorbringen der Beklagten -, daß das Recht des Markeninhabers, sich der Ersetzung der Marke zu widersetzen,nur dann ausgeschlossen ist, wenn diese Ersetzung im Sinne des genannten Urteils objektiv notwendig ist.
auf die ihm vom Sø- og Handelsret mit Beschluß vom 31. Oktober 1997 vorgelegten Fragen für Recht erkannt: Aus dem Begriff der künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten im Sinne der Urteile vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1978, 1139) und vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93 (Bristol-Myers Squibb u. a., Slg. 1996, I-3457) ergibt sich, daß bei der Prüfung der Frage, ob der Markeninhaber sich nach nationalem Recht dagegen zur Wehr setzen kann, daß ein Parallelimporteur von Arzneimitteln die im Ausfuhrmitgliedstaat benutzte Marke durch die vom Markeninhaber im Einfuhrmitgliedstaat benutzte Marke ersetzt, im Zeitpunkt des Vertriebes im Einfuhrmitgliedstaat bestehende Umstände zu berücksichtigen sind, die den Parallelimporteur objektiv dazu zwingen, die ursprüngliche Marke durch die im Einfuhrmitgliedstaat benutzte Marke zu ersetzen, um das betreffende Produkt in diesem Staat in den Verkehr bringen zu können.
- OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3 U 38/10
Verletzung einer Gemeinschaftsmarke bei Parallelimport von Arzneimitteln: …
Auch das Recht, die Marke auf einer neuen Verpackung anzubringen und die Ware mit dieser Verpackung zu vertreiben unterliegt der Erschöpfung (vgl. EuGH, GRUR Int 1996, 1144 ff. - Bristol-Myers Squibb;… BGH, GRUR 2007, 1075 Rn. 14 - STILNOX; BGH, GRUR 2008, 156 - Aspirin II).Der Markeninhaber kann sich dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels nach Art. 13 Abs. 2 GMV dann widersetzen, wenn die in der Rechtsprechung des EuGH entwickelten fünf Erschöpfungsvoraussetzungen nicht vorliegen (vgl. EuGH, GRUR Int 1996, 1144 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb;… EuGH GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II).
Der Ausschluss von einem Teilmarkt rechtfertige die Annahme einer künstlichen Marktabschottung (BGH, GRUR 2008, 1089 Rn. 34 - KLACID PRO, unter Bezugnahme auf EuGH, GRUR Int 1996, 1144, 1148 Rn. 52, 54 - Bristol-Myers Squibb).
In diesem Fall kann sich der Markeninhaber dem Umpacken der Ware nicht widersetzen (EuGH, GRUR Int 1996, 1144, 1148 Rn. 52, 53 - Bristol-Myers Squibb).
Zur Begründung wird ausgeführt, dass eine Abschottung der Märkte vorliege, wenn der Importeur die Ware nur auf einem beschränkten Teilmarkt vertreiben könnte (EuGH, GRURInt 1996, 1144, 1148 Rn. 54 - Bristol-Myers Squibb).
Mit den Rn. 55 und 56 bekräftigt der EuGH lediglich seine ständige Rechtsprechung, wonach ein Umpacken dann nicht erforderlich ist, wenn es dem Importeur auf andere Weise möglich ist, mit der Originalverpackung eine im Einfuhrmitgliedstaat vertriebsfähige Packung zu schaffen, indem er z.B. auf der äußeren oder inneren Originalverpackung neue Etiketten in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaates anbringt oder neue Beipack- oder Informationszettel in der Sprache des Einfuhrmitgliedstaates beilegt (EuGH, GRUR Int 1996, 1144, 1148 f. Rn. 55, 56 - Bristol-Myers Squibb).
In Beantwortung der Vorlagefragen hat der EuGH in Rn. 79 der Entscheidung (EuGH GRUR Int. 1996, 1144, 1150 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb) vielmehr weiter ausgeführt:.
"(79) Nach alledem ist auf die zweite Frage in den Rechtssachen C-427/93 und C-429/93, auf die dritte und die vierte Frage in der Rechtssache C-427/93 und auf die zweite bis fünfte Frage in der Rechtssache C-436/93 zu antworten, daß Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie dahin auszulegen ist, daß sich ein Markeninhaber dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels widersetzen kann, wenn der Importeur es umgepackt und die Marke wieder darauf angebracht hat.
Diese Ausführungen zeigen, dass die EuGH-Entscheidung sich - entgegen der Ansicht der Klägerin - nicht allein auf die Fallkonstellation des Imports des Arzneimittels Adalat in 30er-Packungen nach Dänemark bezieht, welches dort ausschließlich in 100er-Packungen vertrieben werden konnte (Az. C-436/93: Bayer AG u.a. gegen Paranova A/S).
Vielmehr hat der EuGH zur Frage der Marktabschottung auch im Hinblick auf die weiteren verbundenen Rechtsstreitigkeiten C-427/93 (Bristol-Myers Squibb gegen Paranova A/S) und C-429/93 (C.H. Boehringer Sohn u.a. gegen Paranova A/S) und die dort vorliegenden Sachverhalte Stellung genommen.
- EuGH, 23.04.2009 - C-59/08
DER INHABER EINER MARKE KANN SICH DEM WEITERVERKAUF SEINER PRESTIGEWAREN DURCH …
Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof gerade im Hinblick auf die Verwendung des Wortes "insbesondere" entschieden hat, dass die in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie genannten Fälle einen solchen Hinweischarakter haben (vgl. Urteile vom 11. Juli 1996, Bristol-Myers Squibb u. a., C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457, Randnr. 39, sowie vom 4. November 1997, Parfums Christian Dior, C-337/95, Slg. 1997, I-6013, Randnr. 42).In diesem Zusammenhang ist zunächst daran zu erinnern, dass die Verwendung des Wortes "insbesondere" in Art. 7 Abs. 2 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, die in Randnr. 19 des vorliegenden Urteils angeführt ist, zeigt, dass der Fall der Veränderung oder Verschlechterung des Zustands der mit der Marke versehenen Waren nur als ein Beispiel dafür genannt wird, welche Gründe als berechtigte Gründe in Frage kommen (Urteile Bristol-Myers Squibb u. a., Randnrn.
- BGH, 30.03.2017 - I ZR 263/15
BretarisGenuair - Verletzung einer Unionsmarke: Tatbestandswirkung der …
Der Markeninhaber kann sich dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels, das der Importeur umgepackt und wieder mit der Marke versehen hat, nicht widersetzen, wenn die fünf in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entwickelten Erschöpfungsvoraussetzungen vorliegen, das heißt wenn eine künstliche Abschottung der Märkte erfolgen würde, der Originalzustand der Verpackung nicht beeinträchtigt ist, Hersteller und Umverpackender angegeben sind, keine Schädigung des guten Rufs der Marke zu befürchten ist und eine Vorabinformation des Markeninhabers erfolgt (vgl. zu Art. 7 Abs. 2 MarkenRL: EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3545 = GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb;… EuGH, GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II; zu § 24 MarkenG: BGH…, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 172/09, GRUR 2011, 817 Rn. 16 = WRP 2011, 1164 - RENNIE;… Urteil vom 9. Oktober 2013 - I ZR 99/12, MarkenR 2014, 265 Rn. 13 - Micardis;… Urteil vom 2. Dezember 2015 - I ZR 239/14, GRUR 2016, 702 Rn. 23 = WRP 2016, 874 - Eligard).Ein Markeninhaber kann sich einem Umpacken immer dann widersetzen, wenn dieses das Risiko mit sich bringt, dass die in der Verpackung enthaltene Ware Manipulationen oder Einflüssen ausgesetzt wird, die ihren Originalzustand beeinträchtigen (EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 59 - Bristol-Myers Squibb).
Der Originalzustand der in der Verpackung enthaltenen Ware kann mittelbar beeinträchtigt werden, wenn die äußere oder innere Verpackung der umgepackten Ware oder ein neuer Beipack- oder Informationszettel bestimmte wichtige Angaben nicht aufweist oder unzutreffende Angaben über die Art der Ware, ihre Zusammensetzung, ihre Wirkung, ihren Gebrauch oder ihre Aufbewahrung enthält oder wenn ein vom Importeur in die Verpackung eingelegter zusätzlicher Artikel, der zur Einnahme und zur Dosierung des Arzneimittels dient, nicht der Gebrauchsanweisung und den Dosierungsempfehlungen des Herstellers entspricht (EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 65 - Bristol-Myers Squibb).
- BGH, 22.11.2012 - I ZR 72/11
Barilla
Der Markeninhaber kann danach die Veränderung, die mit jedem Umpacken eines mit seiner Marke versehenen Arzneimittels verbunden ist und die ihrem Wesen nach eine Beeinträchtigung des Originalzustands des Arzneimittels schafft, verbieten, es sei denn, es liegen die fünf in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union entwickelten Erschöpfungsvoraussetzungen vor (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - C427/93, Slg. 1996, I3457 = GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 79 - Bristol-Myers Squibb/Paranova;… GRUR 2007, 586 Rn. 21 - Boehringer Ingelheim/Swingward II, vgl. auch BGH…, Urteil vom 14. Juni 2007 - I ZR 173/04, GRUR 2007, 1075 Rn. 16 = WRP 2007, 1472 - STILNOX).Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Verpackung schadhaft, von schlechter Qualität oder unordentlich ist (vgl. EuGH, GRUR Int. 1996, 1144 Rn. 76 - Bristol-Myers Squibb/Paranova;… BGH, GRUR 2007, 1075 Rn. 30 - STILNOX).
- OLG Frankfurt, 20.12.2018 - 6 U 129/18
Kennzeichenrecht: Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei …
- EuGH, 17.05.2018 - C-642/16
Junek Europ-Vertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-427/93
Bristol-Myers Squibb gegen Paranova A/S (C-427/93) und C. H. Boehringer Sohn, …
- BGH, 12.10.2006 - III ZR 144/05
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zum …
- BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
Besonderer Mechanismus
- BGH, 17.07.2003 - I ZR 256/00
"Vier Ringe über Audi"; Voraussetzungen der Erschöpfung einer Marke
- EuGH, 17.11.2022 - C-253/20
Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier …
- EuGH, 04.11.1997 - C-337/95
Parfums Christian Dior
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04
CORDARONE
- EuGH, 28.04.2004 - C-3/03
Matratzen Concord / HABM
- BGH, 09.10.2013 - I ZR 99/12
Revisionsverfahren zur markenrechtlichen Zulässigkeit des Umpackens …
- BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
Parfümtester
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04
Aspirin II
- BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98
ZOCOR
- EuGH, 20.12.2017 - C-291/16
Die spanische Gesellschaft Schweppes kann sich der Einfuhr von …
- BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04
STILNOX
- BGH, 06.10.2016 - I ZR 165/15
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der …
- OLG Hamburg, 12.07.2012 - 3 U 159/10
Aufstockpackung - Verletzung einer Gemeinschaftsmarke durch Umpackung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-349/95
Frits Loendersloot, handelnd unter der Firma F. Loendersloot Internationale …
- EuGH, 28.07.2011 - C-400/09
Orifarm u.a. - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Arzneimittel - …
- BGH, 13.12.2007 - I ZR 89/05
Micardis
- EuGH, 17.11.2022 - C-224/20
Merck Sharp & Dohme u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - …
- BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98
Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 172/09
RENNIE
- EuG, 26.10.2000 - T-41/96
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 208/05
KLACID PRO
- BGH, 02.12.2015 - I ZR 239/14
Markenrechtsschutz: Parallelimport eines Arzneimittels mit durch Verwaltungsakt …
- EuGH, 11.07.1996 - C-71/94
Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.
- OLG Köln, 11.10.2019 - 6 U 142/19
Umpacken von importierten Arzneimitteln
- EuGH, 20.03.1997 - C-352/95
Phytheron International / Bourdon
- BGH, 15.10.2020 - I ZR 147/18
Querlieferungen
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99
"Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von …
- EuGH, 13.10.2016 - C-277/15
Servoprax - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- EuGH, 17.11.2022 - C-204/20
Bayer Intellectual Property - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum …
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 194/99
Erschöpfung des Markenrechts beim Parallelimport von Arzneimitteln
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2021 - 9 A 1531/16
Klageänderung; Arzneimittel; Parallelimport; Parallelimportgenehmigung; …
- BGH, 11.10.2018 - I ZR 259/15
Sanktionscharakter der Anordnung der Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter …
- EuGH, 30.11.2004 - C-16/03
Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung …
- BGH, 11.05.2000 - I ZR 193/97
Stüssy; Erschöpfung des Markenrechts aufgrund nationaler Rechtsvorschriften
- EuGH, 23.04.2002 - C-443/99
Merck, Sharp & Dohme
- LG Hamburg, 11.03.2010 - 312 O 387/09
Verletzung einer Gemeinschaftsmarke: Umpacken eines parallel importierten …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-143/00
Boehringer Ingelheim u.a.
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 65/92
"Sermion II"; Markenrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebs von im Wege des …
- LG Hamburg, 26.05.2011 - 327 O 604/10
Markenverletzung durch das Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln
- BGH, 18.10.2007 - I ZR 24/05
ACERBON
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-443/99
Merck, Sharp & Dohme
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 198/99
Erschöpfung des Markenrechts beim Parallelimport von Arzneimitteln
- BGH, 27.05.2021 - I ZR 55/20
Hyundai-Grauimport
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-291/16
Generalanwalt Mengozzi präzisiert die Kriterien, die ausschlaggebend dafür sind, …
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 245/99
Erschöpfung des Markenrechts beim Parallelimport von Arzneimitteln
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 244/99
Erschöpfung des Markenrechts beim Parallelimport von Arzneimitteln
- BGH, 12.12.2002 - I ZR 131/00
"Bricanyl I"; Erschöpfung des Markenrechts durch Umpacken von parallel …
- BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00
Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte …
- EuGH, 17.11.2022 - C-147/20
Novartis Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …
- EuG, 23.10.2002 - T-6/01
Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)
- EuGH, 27.10.2022 - C-197/21
Soda-Club (CO2) und SodaStream International - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- BGH, 11.10.2018 - I ZR 165/15
Anwendung der unionsrechtlichen Grundsätze der Erschöpfung des Markenrechts im …
- BGH, 28.03.2002 - I ZR 198/99
- OLG Köln, 02.10.2009 - 6 U 53/09
Erschöpfung des Markenrechts beim Reimport von Arzneimitteln
- BGH, 12.12.2002 - I ZR 141/00
"Pulmicort"; Pflichten des Parallelimporteurs von Arzneimitteln; Umverpacken von …
- OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 51/99
Grenzen des Parallelimports von Arzneimitteln unter verschiedenen Marken
- EuGH, 16.01.2003 - C-12/00
SPANIEN UND ITALIEN WERDEN VERURTEILT, WEIL SIE DIE VERMARKTUNG VON ERZEUGNISSEN, …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-253/20
Impexeco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gewerbliches und kommerzielles …
- LG Hamburg, 22.08.2013 - 327 O 688/12
Markenverletzung: Ansprüche aufgrund des Anbringens von Aufklebern auf …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-277/15
Servoprax - Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika - Parallelvertrieb auf …
- BGH, 12.12.2002 - I ZR 133/00
"Beloc"; Umpacken von Arzneimitteln
- BGH, 24.04.2008 - I ZR 30/05
Lefax/Lefaxin
- EuGH, 22.12.2008 - C-276/05
The Wellcome Foundation - Marken - Arzneimittel - Umverpackung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2001 - C-414/99
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL SCHLÄGT VOR, BEI DER ANWENDUNG DES …
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 234/91
Durch den Umkarton mittels eines ausgeschnittenen Fensters geschaffene Verbindung …
- BGH, 29.03.2001 - I ZR 263/98
Adalat; Parallelimport von Arzneimitteln; Begriff des Umverpackens
- BGH, 10.04.1997 - I ZR 191/91
Zur Möglichkeit von Markeninhabern, Parallelimporten verschreibungspflichtiger …
- EuGH, 05.12.1996 - C-267/95
DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEN RECHTEN VON PATENTINHABERN UND ZUM GRUNDSATZ DES …
- OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
Rechte des Arzneimittelherstellers bei Inanspruchnahme auf Zahlung sogenannter …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2022 - C-147/20
Merck Sharp & Dohme u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - …
- LG Hamburg, 02.04.2020 - 327 O 301/19
ANDROCUR - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Auswirkungen der Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-348/04
Boehringer Ingelheim u.a.
- VG Köln, 19.02.2015 - 7 L 2088/14
Untersagung des Inverkehrbringens von Fertigarzneimitteln durch sog. …
- OLG Hamburg, 23.12.2004 - 3 U 214/03
Zur Vorabinformation und Musterübersendung beim EU-Parallelimport
- EuGH, 11.07.1996 - C-232/94
MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma
- OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
"KLACID/KLACID PRO"; Verletzung von Markenrechten durch Ersetzung der Marke beim …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-5/11
Donner - Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Verkauf …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2008 - C-352/07
A. Menarini u.a. - Richtlinie 89/105/EWG - Arzneimittel für den menschlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-324/09
Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen haftet eBay im Allgemeinen nicht für …
- EuG, 03.07.2003 - T-129/01
Alejandro / OHMI - Anheuser-Busch (BUDMEN)
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1998 - C-379/97
Upjohn
- OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 106/99
EU-Parallelimport eines markenrechtlich geschützten Arzneimittels unter …
- OLG Hamburg, 12.08.2004 - 3 U 121/03
Widerstand des Markeninhabers gegen unautorisieres Umpacken in eine neu …
- OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
EU-Parallelimport von Arzneimitteln: Beibehaltung der geschützten Marke unter …
- OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 73/03
"Co-Branding"
- OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 115/02
Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 32 ZPO - Markenrechtsverletzung bei Umverpackung …
- EuGH, 16.01.2003 - C-14/00
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG …
- OLG Hamburg, 11.06.2009 - 3 U 16/09
Grenzen des Markenschutzes beim Parallelimport von Arzneimitteln: Anbringung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06
Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-487/07
'L''Oréal u.a.' - Rechtsangleichung - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 …
- OLG Hamburg, 25.07.2002 - 3 U 259/00
Catapresan
- LG Hamburg, 27.02.2020 - 312 O 177/19
V. 200 mg Filmtabletten - Vorlage an den EuGH zur Auslegung der …
- OLG Hamburg, 14.12.2006 - 3 U 113/05
Markenrecht: Markenrechtliche Erschöpfung bei einem EU Parallelimport geschützter …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-337/95
Parfums Christian Dior SA und Parfums Christian Dior BV gegen Evora BV. - Marken- …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-482/09
Budejovický Budvar - Richtlinie 89/104/EWG - Angleichung der Rechtsvorschriften …
- OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07
VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter …
- BGH, 11.10.2018 - I ZR 178/15
Verletzung von Markenrechten der eingetragenen Wortmarke "Gazin®" i.R.d. …
- LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/08
Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus …
- OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 4/03
Zur Markenverletzung beim EU-Parallelimport
- OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
Unterlassungsklage gegen den Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels; …
- OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 188/01
Wettbewerbs- bzw. Markenrechtskonformität bei Import eines Arzneimittels unter …
- OLG Hamburg, 30.09.2004 - 3 U 46/03
Markenverletzung durch EU-Parallelimporteur durch nicht erforderliche …
- OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00
Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95
Wiener S.I. GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich. - Gemeinsamer Zolltarif - …
- OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03
Zur Verletzung der Markenrechte des Arzneimittelherstellers durch einen …
- BPatG, 26.10.1999 - 27 W (pat) 93/99
"128" als beschreibende Angabe in der elektronischen Datenverarbeitung
- OLG Hamburg, 27.10.2005 - 3 U 16/05
Zulässigkeit des unautorisierten Umpackens parallel importierter, markenrechtlich …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2002 - C-206/01
DER GENERALANWALT IST DER AUFFASSUNG, DASS DER INHABER EINER MARKE IHRE …
- LG Köln, 03.03.2009 - 33 O 285/09
Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines inländischen Vertriebs von aus …
- OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00
Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-251/95
SABEL BV gegen Puma AG, Rudolf Dassler Sport. - Richtlinie 89/104/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-49/02
Heidelberger Bauchemie
- OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00
Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch …
- OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 163/02
Verletzung des Markenrechts eines Arzneimittelherstellers durch Parallelimport …
- OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 124/00
Parallelimport eiones Arzneimittels mit markenrechtlicher Bezeichnung und …
- OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 103/03
Zur Gültigkeit der wettbewerbsrechtlichen Dringlichkeitsvermutung gemäß § 25 UWG …
- BGH, 11.10.2018 - I ZR 114/15
Erschöpfung des Markenrechts hinsichtlich Markenverletzung unter dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2008 - C-59/08
Copad - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Erschöpfung der Rechte des Inhabers …
- OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 5/03
Verwendung einer ähnlichen Bezeichnung beim EU-Parallelimport von Arzneimitteln
- OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 209/02
Zu Frage der Markenrechtsverletzung durch Umpacken von Arzneimitteln beim …
- OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 251/00
Voraussetzungen der Erschöpfung des Markenrechts - Markenersetzung
- OLG Frankfurt, 03.01.2002 - 6 U 6/01
Markenrechtsverletzung beim Arzneimittelimport: Rechtfertigung einer …
- OLG Düsseldorf, 05.07.2001 - 20 U 34/01
Werbung für EG-Neufahrzeuge mit den Wort- und Bildmarken der Hersteller
- LG Köln, 04.06.2019 - 31 O 311/18
- OLG Hamburg, 17.02.2005 - 3 U 149/99
Markenrechtsverletzung bei EU-Parallelimport von Arzneimitteln unter Verwendung …
- OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07
Markenrecht: Erschöpfung des Markenschutzes bei Verkauf ausgeeinzelter Teile aus …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-421/04
Matratzen Concord
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2003 - C-371/02
Björnekulla Fruktindustrier
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2002 - C-244/00
NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN IST DIE DEUTSCHE REGEL DES VOLLEN BEWEISES DER …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-2/00
Hölterhoff
- OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 36/01
"Umpacken" von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützter Bezeichnung in eine …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-259/04
Emanuel - Marken - Von ihrem Inhaber übertragene Marke - Täuschung - Ungültigkeit …
- OLG Hamburg, 22.01.2004 - 3 U 105/02
Markenrechtsverletzung bei Umverpackung eines parallelimportierten Arzneimittels
- OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 97/02
Markenverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln mit markenrechtlich …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-278/95
Siemens SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2022 - C-175/21
Harman International Industries
- LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 374/18
Anspruch auf Unterlassung wegen unzulässigen Eingriffs in den eingerichteten und …
- LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18
Anspruch auf Unterlassung des Imports eines Arzneimittels wegen unzulässigen …
- OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 318/00
Markenrechtsverletzung mangels Erschöpfung des Markenrechts durch Umpacken eines …
- OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 308/00
Zur Kennzeichnungspflicht markengeschützter Arzneimittel beim Parallelimport
- OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 U 162/01
Zur Erforderlichkeit eigener Umverpackungen im Sinne der EuGH-Rechtsprechung zur …
- OLG Köln, 07.09.2001 - 6 U 215/00
UWG -Recht;:Markenrechtlicher Erschöpfungsgrundsatz
- OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 6 W 50/23
Kein Rechtsmissbrauch bei Vorenthalten von Informationen im zweiseitig geführten …
- OLG Hamburg, 24.10.2002 - 3 U 30/02
Markenrechtsverletzung ; Parallelimport eines Arzneimittels mit markenrechtlich …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-433/00
Aventis
- OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 126/01
Markenrechtsverletzung bei Parallelimport eines wirkstoffgleichen Arzneimittels - …
- OLG Hamburg, 12.07.2001 - 3 U 294/00
Markenzeichenrecht: Zum Vorliegen einer objektiven Zwangslage beim …
- OLG Hamburg, 05.04.2001 - 3 U 285/00
Arzneimittel; Parallelimport; Import; Verpackung; Umverpackung; Pharmazeutischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2007 - C-457/05
Schutzverband der Spirituosen-Industrie - Freiheit des Handelsverkehrs - …
- OLG Hamburg, 21.08.2003 - 3 U 169/02
Verstoß gegen Markenrechte Dritter durch Übersendung einer Musterpackung
- OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 166/02
Vertrieb eines aus der EU parallelimportierten Arzneimittels mit markenrechtlich …
- OLG Hamburg, 24.01.2002 - 3 U 330/01
Zur Erforderlichkeit von Umverpackungen von Arzneimitteln die aus der EU ins …
- OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 116/01
Markenverletzung und Wettbewerbsverstoß durch Aufmachung der äußeren Umverpackung …
- LG Hamburg, 13.12.2018 - 312 O 357/18
Gemeinschaftsmarkenschutz: Erschöpfungseinwand nach Umverpackung …
- OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 309/00
- OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 269/00
Ersetzen der im Ausland verwendeten Marke durch die in Deutschland verwendete …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
Orifarm u.a. - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines …
- VG Stade, 23.11.2022 - 6 A 1948/18
Arzneimittel; Multi Market Packs; Parallelvertrieb; Zentrale Zulassung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-352/95
Phytheron International SA gegen Jean Bourdon SA.
- Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2008 - C-276/05
The Wellcome Foundation - Marken - Arzneimittel - Umverpackung - …
- BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/07
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
Belgien / Spanien
- OLG Hamburg, 18.02.1999 - 3 U 187/98
Grenzen des Parallelimports von Arzneimitteln unter verschiedenen Marken
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-114/96
Strafverfahren gegen René Kieffer und Romain Thill. - Freier Warenverkehr - …
- LG Hamburg, 12.01.2000 - 315 O 632/99
Ansprüche wegen unterlassener Vorabinformation über einen …
- LG Hamburg, 21.02.2008 - 327 O 30/08
Schutz des Markeninhabers: Herstellerhinweis lediglich auf der Unterseite der …
- LG Hamburg, 21.01.2008 - 327 O 27/08
Markenschutz: Vertrieb parallelimportierter Arzneimittel nach Auf- oder Abstocken …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-201/94
The Queen gegen The Medicines Control Agency, ex parte Smith & Nephew …
- LG Hamburg, 13.12.2018 - 312 O 358/18
Parallelimport von Arzneimitteln: Unterlassungsanspruch des Markeninhabers gegen …
- LG Hamburg, 17.04.2007 - 312 O 498/06
Reimport von Medizinprodukten: Pflicht zur Konformitätsprüfung nach Import (hier …
- LG Hamburg, 18.10.2016 - 312 O 479/15
Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verpackungsgestaltung eines …
- LG Hamburg, 17.12.2020 - 327 O 40/20
Voraussetzungen einer markenrechtlichen Erschöpfung im Zusammenhang mit dem …
- EuGH, 28.07.2011 - n C 400/09
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09, C-207/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Orifarm u.a.
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels - Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien
- Europäischer Gerichtshof
Paranova Danmark und Paranova Pack
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels - Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien
- EU-Kommission
Orifarm u.a.
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels - Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien
- EU-Kommission
Orifarm u.a.
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels - Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien“
- rechtsportal.de
Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 7 Abs. 2 - Umpacken eines parallel importierten Arzneimittels - Für die Beurteilung der Verletzung einer Marke maßgebliche Kriterien
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- EuGH, 31.01.2011 - C-400/09
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09, C-207/10
- EuGH, 28.07.2011 - C-400/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 23.04.2002 - C-143/00
Boehringer Ingelheim u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
18 - C-143/00, Slg. 2002, I-3759. - EuGH, 11.07.1996 - C-427/93
Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
6 - C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457. - EuGH, 26.04.2007 - C-348/04
Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
17 - Schlussanträge in der Rechtssache Boehringer Ingelheim u. a. (C-348/04, Urteil vom 26. April 2007, Slg. 2007, I-3391, Nr. 13).
- EuGH, 11.07.1996 - C-71/94
Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
16 - Schlussanträge in den Rechtssachen Bristol-Myers Squibb u. a. (Nr. 77), in den verbundenen Rechtssachen Eurim-Pharm (C-71/94 bis C-73/94, Urteil vom 11. Juli 1996, Slg. 1996, I-3603) und in der Rechtssache MPA Pharma. - EuGH, 23.05.1978 - 102/77
Hoffman-La Roche / Centrafarm
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
3 - 102/77, Slg. 1978, 1139. - EuGH, 11.11.1997 - C-349/95
Loendersloot
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
15 - Im Urteil vom 11. November 1997, Loendersloot (C-349/95, Slg. 1997, I-6227), hat der Gerichtshof nämlich darauf abgestellt, "wer diese Umverpackung vorgenommen hat" (Randnr. 30). - EuGH, 11.07.1996 - C-232/94
MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
5 - C-232/94, Slg. 1996, I-3671. - EuGH, 03.12.1981 - 1/81
Pfizer / Eurim-Pharm
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-400/09
4 - 1/81, Slg. 1981, 2913.